Bei Fahrzeugwechsel: keine Kündigung nötig
Wenn Sie sich ein neues Fahrzeug angeschafft haben oder Ihren fahrbaren Untersatz gewechselt haben, erlischt die Kfz-Versicherung automatisch. Die Kfz-Versicherung wird von der Abmeldung Ihres bisherigen Kfz informiert, eine Kündigung durch Sie ist nicht mehr erforderlich.
Bei Versicherungswechsel: bis zum 30.11. Kfz-Versicherung kündigen
Bevor man seine alte Kfz-Versicherung kündigt, sollte man sich natürlich über eine neue günstigere Kfz-Versicherung Gedanken machen. Doch mittlerweile bietet jedes Versicherungsunternehmen unterschiedlichste Rabatte und Leistungen an. Um bei diesem Tarifdschungel nicht den Überblick zu verlieren, nutzen Sie jetzt unseren mehrfach ausgezeichneten kostenlosen Kfz Versicherungsvergleich.
Bei Beitragserhöhung: Sonderkündigungsrecht nutzen
Wenn die Versicherung Beiträge erhöht oder Vertragsbedingungen, Regional- oder Typklassen ändert, können Sie innerhalb eines Monats ausserordentlich kündigen.


