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Fahrzeugwechsel; Volkswagen UP! (HSN: 0603, TSN: BGV), gebraucht, Neuwert ca. 15.000 €, Erstzulassung am 17.04.2017, Versicherungsbeginn 02.01.2024, normales Kennzeichen, gewünschter Versicherungsschutz= Haftpflicht und Vollkasko mit 1000 € SB inkl. Teilkasko mit 150 € SB, Fahrer ist Versicherungsnehmer; Mann, geboren am 10.07.1960, Führerschein 10.07.1980 in Deutschland, ledig, Angestellter; PLZ 22145 - Hamburg, keine Punkte in Flensburg, nur private Nutzung (inkl. Arbeitsweg), 30.000 km/Jahr, Zweitwagen vorhanden und versichert auf VN mit Haftpflicht (SF 30) und Vollkasko (SF 30), Halter Erst- und Zweitwagen = VN, keine Vorversicherung, nicht durch den Versicherer gekündigt; keine regulierten Schäden in den letzten 3 Jahren; Barkauf, Stellplatz= Garage, keine weiteren Rabatte, selbstbewohntes Wohneigentum; jährliche Beitragszahlweise. Anzeige aller möglichen Tarifvarianten.

Quelle: Verivox Versicherungsvergleich GmbH (11/2023)

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Kfz-Versicherung kündigen: Erklärt in 30 Sekunden

  • Die Kfz-Versicherung kann jederzeit gekündigt werden und endet dann zum Ende der Vertragslaufzeit.
  • In der Regel ist der Stichtag zur Kündigung der Kfz-Versicherung der 30.11. - bis zu diesem Datum muss die Kündigung bei Ihrem Versicherer eingegangen sein, da die Frist einer regulären Kündigung zum Jahresende vier Wochen beträgt.
  • Haben Sie dieses Jahr eine Beitragserhöhung erhalten? Dann greift das Sonderkündigungsrecht. Hier beträgt die Kündigungsfrist einen Monat.

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Inhalt dieser Seite
  1. Reguläre Kündigung: Der 30.11. ist Stichtag
  2. Ausnahmen zur Kündigungsfrist
  3. Wann kann die Autoversicherung gekündigt werden?
  4. Kann die Autoversicherung bei Umzug gekündigt werden?
  5. Kündigungsschreiben versenden
  6. VERIVOX kündigt Ihre Autoversicherung
  7. Musterkündigung zum Download
  8. So kann das Kündigungsschreiben für Ihre Autoversicherung aussehen
  9. Häufig gestellte Fragen
  10. Das ist Verivox

Kfz-Versicherung regulär kündigen: Der 30. November ist Stichtag

Möchten Sie Ihre Autoversicherung ordentlich kündigen, muss das Kündigungsschreiben bis zum 30.11. bei Ihrer Versicherung vorliegen. Dies gilt für einen Großteil der Kfz-Versicherungsverträge, deren Vertragslaufzeit vom 01.01. - 31.12. eines Jahres läuft.

Die Kündigungsfrist: 4 Wochen zum Vertragsende

Sie können Ihre Kfz-Versicherung mit einer Frist von 4 Wochen zum Vertragsende regulär kündigen. Da die meisten Autoversicherungen als Jahresvertrag abgeschlossen werden, ist der Stichtag zur regulären Kündigung der 30. November. Bis zu diesem Tag muss die Kündigung (schriftlich oder via online Formular) bei Ihrem Versicherer eingegangen sein, damit sie wirksam ist.

Bei unterjähriger Versicherung: Die gesetzliche Frist bleibt gleich

Haben Sie Ihren Versicherungsvertrag unterjährig abgeschlossen, so gilt immer eine Kündigungsfrist von einem Monat. Beginnt die Laufzeit Ihres Vertrags beispielsweise am 01. August, so muss die Kündigung bis zum 30. Juni ausgesprochen sein bzw. bei Ihrem Versicherer vorliegen. Auch bei einem Kfz-Versicherungswechsel gilt eine Kündigungsfrist von vier Wochen.

Ausnahmen zur Kündigungsfrist

Melden Sie Ihr Fahrzeug ab, dann endet Ihre Autoversicherung automatisch mit dem Tag der Abmeldung.

Wechseln Sie Ihr Fahrzeug durch einen Neuwagen- oder Gebrauchtwagenkauf, so können Sie sich immer für eine neue Kfz-Versicherung entscheiden. Nutzen Sie hierfür unseren kostenlosen Kfz-Versicherungsvergleich.

Wann kann die Autoversicherung gekündigt werden?

1. Kfz-Versicherung kündigen zum Vertragsende

Sie können Ihre Kfz-Versicherung einmal im Jahr regulär kündigen. Bei der klassischen Kündigung zum Vertragsende liegt die Kündigungsfrist bei 4 Wochen.

Für Jahresverträge (Versicherungsstart ist der 01.01. eines jeden Jahres) entspricht der Stichtag zur Kündigung also dem 30.11. eines jeden Jahres. Bis zu diesem Datum muss die Kündigung bei Ihrem Versicherer eingegangen sein.

2. Kündigung der Autoversicherung nach Beitragserhöhung

Wenn Ihre Kfz-Versicherung die Preise erhöht, dann können Sie Ihr Sonderkündigungsrecht nutzen. Das bedeutet, Sie müssen nicht bis zum Vertragsende mit der Kündigung warten, sondern können diese sofort aussprechen. Auch hier gilt eine Frist von einem Monat, um die Kündigung auszusprechen.

Hinweis zur Kündigungsfrist

Die Kündigungsfrist startet an dem Tag, an welchem Ihnen die Beitragserhöhung mitgeteilt wurde.

3. Kündigung nach einem Unfall bzw. Schadensfall

Nach einem Unfall oder Schaden am Auto startet die Kündigungsfrist zur Sonderkündigung an dem Tag, an welchem Ihre Versicherung die Bearbeitung der Schadensabwicklung startet. Die Frist beträgt auch hier einen Monat.

Kündigung trotz Kostenübernahme

Es spielt zur Kündigung keine Rolle, ob die Kosten zur Reparatur von der Versicherung übernommen wurden oder nicht.

4. Kündigung der Autoversicherung bei Fahrzeug- oder Halterwechsel

Wenn Sie Ihr versichertes Fahrzeug abmelden, weil Sie sich ein neues Auto gekauft haben, so greift das Sonderkündigungsrecht. Für ein neues Auto können Sie auch immer eine neue Autoversicherung abschließen. Dies gilt für Neu- und für Gebrauchtwagen.

5. Bei Abmeldung oder Verkauf des Fahrzeugs: keine Kündigung notwendig

Melden Sie Ihr Fahrzeug bei der Zulassungsstelle ab, so endet Ihre Autoversicherung automatisch. Die Zulassungsstelle informiert eigenständig den aktuellen Versicherungsanbieter und beendet den Vertrag am Tag der Abmeldung.

Möchten Sie Ihr Auto verschrotten lassen? Dann beantragen Sie eine amtliche Außerbetriebssetzung. Hier ist ein Verwertungsnachweis des Schrottplatzes notwendig.

6. Autoversicherung kündigen nach einem Todes- oder Erbfall

Stirbt der Versicherungsnehmer, so läuft die Kfz-Versicherung zunächst ganz normal weiter. Sie sollten so zeitnah wie möglich Kontakt zum Versicherungsanbieter aufnehmen, um über den Todesfall zu informieren. Ein Erbschein ist als Nachweis nicht erforderlich. Der Versicherung reicht zumeist eine Kopie der Sterbeurkunde.

Kann die Autoversicherung bei Umzug gekündigt werden?

Nein, bei Umzug ist keine Kündigung der Autoversicherung vorgesehen. Sie müssen das Fahrzeug an einer Zulassungsstelle des neuen Wohnortes anmelden. Der Versicherungsbeitrag wird dann an die neue Regionalklasse angepasst. Durch die Anpassung können die Kosten für Ihre Kfz-Versicherung ansteigen - nutzen Sie daher Ihre nächste Möglichkeit zur Kündigung und finden Sie Dank des Kfz-Versicherungsvergleichs eine günstigere Autoversicherung.

Kfz-Versicherung kündigen ohne Abmeldung: Geht das?

Die Autoversicherung zu kündigen ohne das Auto abzumelden ist nicht ohne Weiteres möglich. Denn besteht für ein Fahrzeug kein Versicherungsschutz mehr, so darf es nicht mehr im Straßenverkehr genutzt werden.

Kündigungsschreiben versenden: Achten Sie auf Formalitäten

Spätestens am 30. November muss die Kündigung im Normalfall beim bisherigen Anbieter vorliegen. Auf diese Formalitäten sollten Sie achten, damit die Kündigung Ihrer Kfz-Versicherung reibungslos abläuft.

Kündigungsart
Hinweise
Per Einschreiben Versenden Sie die Kündigung per Einschreiben am besten 3 - 4 Werktage vor dem Stichtag.
Per E-Mail Verträge, die nach dem 1. Oktober 2016 abgeschlossen wurden, können Sie per E-Mail kündigen. Einfach Musterkündigung herunterladen, ausfüllen und via Scan als E-Mail versenden.
Per Fax Per Fax ist die Kündigung auch noch am 30. November möglich.

VERIVOX kündigt Ihre Autoversicherung

Schließen Sie Ihre neue Autoversicherung über VERIVOX ab, profitieren Sie von unserem kostenlosen 1-Klick Kündigungsservice.

Kündigung Kfz-Versicherung: Vorlage

Kugelschreiber auf Kündigungsschreiben auf dem Schreibtisch

Muster Kündigung Kfz-Versicherung (PDF)

Laden Sie sich hier einfach die Vorlage zur Musterkündigung herunter.

Muster Kündigung Kfz-Versicherung (PDF)

Download

So kann das Kündigungsschreiben für Ihre Autoversicherung aussehen

Betreff: Kündigung der Kfz-Versicherung

Versicherungsnummer:

Amtliches Kennzeichen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich fristgerecht meine Kfz-Versicherung

[ ] fristgemäß zum Ende des laufenden Versicherungsjahres

[ ] außerordentlich aufgrund der Beitragserhöhung zum [Datum].

[ ] außerordentlich aufgrund des gemeldeten Schadensfalls vom [Datum]

[ ] außerordentlich aufgrund der geänderten Vertragsbedingungen zur Kfz-Versicherung, gemäß Ihres Schreibens vom [Datum]

Bitte bestätigen Sie den Eingang dieses Schreibens sowie den Kündigungstermin. Von Rückholversuchen bitte ich Abstand zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

[Ihre Unterschrift, inkl. Ort und Datum]

Häufig gestellte Fragen

Es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von einem Monat zum Vertragsende. Endet die Versicherung zum Jahresende, muss die Kündigung schriftlich bis zum 30.11. dem Versicherer vorliegen. Bei Beitragserhöhung, im Schadensfall oder Fahrzeugwechsel gilt das Sonderkündigungsrecht.

Mehr dazu

Ja. Sollten Sie nach erfolgter Unterzeichnung vom Vertrag zurücktreten wollen, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. Die Widerrufsfrist beginnt nach Erhalt aller Vertragsunterlagen, einschließlich der Widerrufsbelehrung. Den Widerruf senden Sie bitte schriftlich direkt an die Versicherungsgesellschaft, von deren Vertrag Sie zurücktreten möchten. Eine Begründung müssen Sie nicht angeben.

Beachten Sie aber, dass das Widerrufsrecht erlischt, sofern der Versicherungsvertrag auf ausdrücklichen Wunsch des Versicherten vollständig erfüllt ist. Dieser Fall tritt beispielsweise ein, sobald Sie die erste Versicherungsprämie gezahlt haben. Darüber hinaus besteht kein Widerrufsrecht bei Versicherungsverträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat.

Nach einer Kündigung erhält der Kfz-Versicherte in manchen Fällen Geld zurück. Das ist beispielsweise der Fall, wenn er das Auto abmeldet und die Kfz-Beiträge zu diesem Zeitpunkt bereits gezahlt hat. Die Rückzahlung der Beiträge erfolgt dann meistens binnen zwei Wochen.

Auch wenn der Versicherte seinen Kfz-Vertrag im Rahmen des Sonderkündigungsrechts frühzeitig beenden möchte, bekommt er potenziell Geld zurück. Da die Versicherungsprämien auf den Tag genau abgerechnet werden, erfolgt dann eine anteilige Beitragsrückerstattung.

Die Kfz-Versicherung kann mit einer Frist von 4 Wochen zum Vertragsende gekündigt werden.

Nach einer Beitragserhöhung oder einem Schadensfall greift das Sonderkündigungsrecht. Das heißt: Mit einer Frist von 4 Wochen kann die Autoversicherung gekündigt werden - auch vor Ende der Vertragslaufzeit.

Endet Ihre Vertragslaufzeit zum 31.12., dann können Sie Ihre Kfz-Versicherung zum Stichtag 30.11. kündigen.

Ausnahmen:

  • Bei unterjähriger Vertragslaufzeit gilt eine Frist von 4 Wochen zum Vertragsende.
  • Nach einer Beitragserhöhung oder einem Schaden können Sie innerhalb von 4 Wochen kündigen, unabhängig von Ihrer aktuellen Vertragslaufzeit.

Ja. Kfz-Versicherungsverträge, die nach Oktober 2016 abgeschlossen wurden, können auch per E-Mail gekündigt werden.

Laden Sie sich auf VERIVOX einfach eine Musterkündigung herunter und verschicken Sie Ihre Kündigung bequem als Scan per E-Mail.

Der 30.11. gilt als Stichtag, um die Kfz-Versicherung fristgerecht zu wechseln. Wer ihn verpasst, hat aber unter Umständen im Dezember noch die Möglichkeit, außerordentlich zu kündigen – dank des Sonderkündigungsrechts. Dieses gilt beispielsweise, wenn die Versicherung ihre Beiträge anhebt, ohne dass sich die Leistungen verbessern.

Eine Kündigung nach dem 30.11. ist auch dann möglich, wenn es im selben Jahr zu einem Versicherungsfall kam und die Versicherung dementsprechend den Schaden bezahlt hat. Da sie den Kfz-Versicherten im Folgejahr in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse mit höheren Beiträgen einstuft, gilt ebenso ein Sonderkündigungsrecht. Auch dann kann der Versicherte noch wechseln.

Nach einer Kündigung bleibt die SF-Klasse des Kfz-Versicherten erst einmal bestehen. Theoretisch könnte die SF-Klasse nach einem längeren Zeitraum verfallen, jedoch gibt es hierfür keine gesetzlich vorgeschriebene Zeitspanne. Inzwischen erkennen Versicherer die alte SF-Klasse auch noch nach zehn Jahren an, manche haben eine Frist von sieben Jahren, andere gar keine Begrenzung.

Erfolgt die Kündigung aufgrund eines Versicherungswechsels, wird die neue Versicherung die SF-Klasse meistens problemlos übernehmen. Hierfür füllt der Versicherte einfach einen sogenannten Antrag zur Übertragung aus, mit dem er seine SF-Klasse auf den neuen Vertrag anrechnen lässt. Die Kfz-Versicherten informieren sich am besten frühzeitig über etwaige Übernahmebedingungen. In jedem Fall sollten die Versicherten sämtliche Versicherungsunterlagen aufheben, um ihre SF-Klasse im Zweifelsfall nachweisen zu können.

Geben Sie im Kündigungsschreiben Ihre Versicherungsnummer, Ihr aktuelles Kennzeichen sowie Ihren Kündigungsgrund an.

Eine kostenlose Vorlage zum Kündigungsschreiben finden Sie auf dieser Seite.

Am besten kündigen Sie Ihre Autoversicherung per Einschreiben oder einfach kostenlos online mit unserem VERIVOX Kündigungsservice.

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