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Kündigung Kfz-Versicherung |
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Kfz Versicherung kündigenZuerst sollte man prüfen wie lange der Vertrag bei der Kfz-Versicherung bereits besteht. Wenn der Versicherungsvertrag noch kein Jahr besteht, kann der Versicherer nach einer Kündigung den Vertrag nach einem teuren Kurztarif abrechnen. Die Kfz-Versicherung kündigen während des ersten Versicherungsjahres ist daher nicht ratsam.Für die Kündigung der Kfz-Versicherung bestehen folgende Möglichkeiten:
Ordentliche KündigungDie ordentliche Kündigung der Kfz-Versicherung ist jeweils zum Ende des Versicherungsjahrs möglich. Wann ihr Vertrag endet steht im Versicherungsschein. In den meisten Fällen ist das Ablaufdatum der 31.12. Die Kündigungsfrist für die Kfz-Versicherung beträgt einen Monat, d.h. das Kündigungsschreiben muss der Versicherung spätestens zum 30.11. vorliegen.Tipp: Geben Sie in dem Kündigungsschreiben unbedingt die Versicherungsnummer und das amtliche Kennzeichen an oder nutzen Sie unsere Vorlage für das Kündigungsschreiben. Außerdem ist es ratsam die Kündigung mit einem Einschreiben mit Rückschein zu verschicken, da Sie so einen Beleg für den Eingang der Kündigung haben. Sonderkündigung bei BeitragserhöhungEin Recht zur Sonderkündigung besteht wenn die Versicherung den Beitrag erhöht oder die Vertragsbedingungen, Typ- oder Regionalklassen ändert. Beitragserhöhungen werden immer zum Ende des Versicherungsjahres bekannt gegeben, oft auch erst nach dem Stichtag der regulärem Kündigung. Doch auch dann können Sie Ihre Kfz-Versicherung kündigen. Die Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung erfolgen. Auch wenn die Beitragserhöhung erst im Januar bekannt wird, können Sie rückwirkend zum 31. Dezember die Kfz-Versicherung kündigen.Kündigung bei Fahrzeugwechsel oder NeuzulassungBeim Fahrzeugwechsel oder bei einer Neuzulassung (d.h. erstmalige Zulassung eines neuen oder gebrauchten Fahrzeuges auf Ihren Namen) können Sie die Kfz-Versicherung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist wechseln. Mit der Abmeldung des alten Fahrzeugs endet die Kfz-Versicherung automatisch, Sie brauchen nichts weiter zu veranlassen.Kündigung im SchadensfallIm Schadensfall haben sowohl Sie als auch der Versicherer ein außerordentliches Kündigungsrecht. Die Kündigung ist innerhalb eines Monats nach Bearbeitungsschluss des Schadens möglich. Allerdings ist die fristlose Kündigung im Schadensfall für Sie nicht ratsam, da trotzdem der gesamte Jahresbeitrag fällig ist. Es empfiehlt sich also zum Jahresende die Kfz-Versicherung zu kündigen. Wenn der Versicherer die Kfz-Versicherung kündigt, erhalten Sie anteilig ihre Prämie zurück.
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