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Kündigung Kfz-Versicherung |
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Berechnung der Beiträge für die Kfz VersicherungBei der Beitragsberechnung für die Kfz-Haftpflichtversicherung spielen die Merkmale des Fahrzeugs und die Eigenschaften des Versicherungsnehmers eine Rolle. Die Höhe des Beitrags berechnet sich aus folgenden Faktoren: Verwendungszweck (Privat-Pkw/Taxi/Mietwagen)
In Deutschland gibt es ungefähr 18.000 verschiedene Fahrzeugmodelle – vom Kombi bis zum flotten Sportwagen. Alle Modelle werden nach der aktuellen Schadenstatistik bewertet und so in Typklassen eingeteilt. Dabei wird untersucht wie oft ein Modell einen Schaden verursacht und wie hoch die entstandenen Kosten für die Versicherung sind. Die Typklassen werden immer zum Ende des Jahres angepasst. Daher lohnt es sich immer ihre Kfz- Versicherung zum Jahresende zu überprüfen. Eventuell können Sie durch einen Wechsel der Kfz- Versicherung Geld sparen.
Sämtliche Zulassungsbezirke für Kraftfahrzeuge werden in Regionalklassen eingeteilt. Dabei werden die Anzahl und Schwere der in diesem Bezirk verursachten Unfälle gemessen und ausgewertet. Passieren in einer Region viele Unfälle mit hohen Kosten wirkt sich das negativ auf ihren Beitrag aus. Beim GDV erhalten Sie eine Übersicht über die aktuellen Regionalklassen. Schadensfreiheitsrabatte sind sozusagen die Belohnung für unfallfreies Fahren. Je länger man unfallfrei fährt, desto geringer werden die Beiträge. Sie werden dann in eine niedrigere Schadensfreiheitsklasse eingestuft. Führerscheinneulinge werden daher in die Klasse 0 eingestuft und zahlen bis zu 240 Prozent des Grundbetrages. Dagegen muss jemand der schon 25 Jahre ohne Unfall geblieben ist nur noch 30 Prozent bezahlen. Auch hier gibt es wieder Potenzial zum Sparen. So empfiehlt es sich zum Beispiel für Führerscheinneulinge, ihren Wagen zumindest für die ersten Jahre über die Eltern als Zweitwagen zu versichern. Außerdem bieten viele Versicherungsgesellschaften die Option des sogenannten Rabattretters an. Dieser erlaubt nach langem unfallfreien Fahren einen Schaden, ohne dass die Schadensfreiheitsklasse zurück gestuft wird. Darüber hinaus können Sie bei einigen Versicherern den Schaden zurückkaufen, d.h. Sie zahlen innerhalb einer bestimmten Frist die verursachten Kosten selber und machen dadurch die Rückstufung in eine höhere SF- Klasse rückgängig. Allerdings bieten die Versicherer diese Klauseln erst unter bestimmten Voraussetzungen an, z.B. ab einer bestimmten Schadensfreiheitsklasse oder einem gewissen Alter. Da sich diese weichen Faktoren im Laufe der Jahre ändern können, ist eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung des Versicherungsvertrages durchaus sinnvoll. Da kann es durchaus lohnenswert sein über einen Versicherungswechsel nachzudenken. Denn vielleicht bietet ein anderer Versicherer ja genau für Ihre Situation einen passenden Rabatt an. Auf jeden Fall sollte man immer darauf achten, dass die gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen. Denn wenn man gegen getroffene Vereinbarungen verstößt, riskiert man eine Vertragsstrafe. Wenn man beispielsweise nur den Versicherungsnehmer als Fahrer eingetragen hat, aber nun der Sohn seinen Führerschein gemacht hat und den Wagen mitbenutzt, muss man diese Änderung unbedingt seiner Versicherung mitteilen. Zwar werden in diesem Fall höhere Beiträge fällig, aber man entgeht hohen Strafen. Schließlich kann man von geänderten Lebensumständen auch bei der Kfz- Versicherung profitieren. Sind Sie in ein Eigenheim gezogen und Ihr Auto steht jetzt nachts immer in der Garage? Dann können sie nun an der Kfz- Versicherung kräftig sparen.
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